Unser Angebot – Fair & transparent
- Wir versichern Tiere der Pferdegattung (Equiden) im Alter von sechs Monaten bis zu deren Tod oder Unbrauchbarkeit.
- Tiere, die über zwölf Jahre alt sind, sowie kranke, verletzte Tiere werden nicht neu in die Versicherung aufgenommen.
- Die Genossenschaft versichert Tiere gegen Tod, unheilbare Krankheiten und gegen ständige Unbrauchbarkeit.
- Beim Eintritt in die Versicherung wird das Tier durch die Schatzungskommission zusammen mit dem Besitzer eingeschätzt und der Versicherungswert wird festgelegt.
- Mehr über die jährliche Schatzung erfahren
- Bei Eintritt eines Schadenfalles bezahlt die Genossenschaft dem Versicherungsnehmer, welcher die Vertragspflichten erfüllt hat, 100% der Schatzungssumme, wenn das Pferd mehr als 5 Jahre versichert ist. Andernfalls wird 80% der Schatzungssumme vergütet.
- Ebenfalls in der Versicherung integriert ist die Organisation des kostenlosen Transportes des Tieres bei einem Schadenfall.
- Mehr über Schadenfall erfahren
Zwei Versicherungs-Modelle
Modell «Standard»
- Im Modell «Standard» versicherte Equiden werden jährlich an der Herbstchatzung der Schatzungskommission vorgestellt und für ein weiteres Jahr versichert – mehr über Schatzung erfahren.
- Zu diesem Zeitpunkt kann der Versicherungswert angepasst werden.
- Zurzeit wird den Genossenschafter beim Modell «Standard» eine Prämienvergünstigung von 20% für den geleisteten Aufwand bei der Herbstschatzung gewährt.
- Die Prämie kann entweder direkt am Schatzungstag oder per Rechnung beglichen werden.
Modell «Simple»
- Im Modell «Simple» versicherte Equiden werden beim Eintritt in die Versicherung geschätzt.
- Dieser Wert bleibt über die Dauer der Versicherung unverändert. Ausnahmen siehe Reglement «Simple» – Alter)
- Zudem müssen Tiere, welche nach dem Versicherungsmodell «Simple» versichert werden, NICHT an einer ordentlichen Schatzung vorgeführt werden, es sei denn, die Versicherungssumme soll erhöht werden.
- Der Versicherungsnehmer erhält eine jährliche Prämienrechnung.

Fohlenversicherung
Die Fohlenversicherung beginnt nach dem siebten Monat der Trächtigkeit und kann nur bei Stuten gemacht werden, welche selber bereits versichert sind. Die Fohlenversicherung dauert bis zur ordentlichen Schatzung im November. Der Abschluss einer Versicherung muss bis spätestens Ende des neunten Monats der Trächtigkeit erfolgt sein. Die Fohlenversicherung wird im Versicherungsreglement «Standard» geregelt.
Prämientabelle 1
für Pferde bis und mit dem 3. Lebensjahr
Prämientabelle 2
Die nächsten Schritte Anmeldung oder Beratung?
Benötigen Sie Beratung zu unserem Versicherungsangebot?
Wir freuen uns, dass Sie Interesse an einer Pferdeversicherung haben! Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne, um das für Sie passende Versicherungsprodukt zu finden. Unser Ziel ist es, Ihnen die bestmögliche Lösung anzubieten.
Sie möchten Ihr Pferd bei uns verichern?
Es freut uns, dass Sie Ihr Pferd bei der Pferdeversicherung Sense versichern möchten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Geschäftsführerin auf, um die nächsten Schritte zu besprechen.

- Sarah Overney, Geschäftsführerin
- +41 78 666 85 95
- info@pferdeversicherung-sense.ch