Unterstützung im Schadenfall – wir sind für Sie da!
- Bei Eintritt eines Schadenfalles bezahlt die Genossenschaft dem Versicherungsnehmer, welcher die Vertragspflichten erfüllt hat, 100% der Schatzungssumme, wenn das Pferd mehr als 5 Jahre versichert ist. Andernfalls wird 80% der Schatzungssumme vergütet.
- Ebenfalls in der Versicherung integriert ist die Organisation des kostenlosen Transportes des Tieres bei einem Schadenfall.
- Bei einem Schadenfall muss die Versicherung informiert werden bevor eine definitive Entscheidung gefällt wird. Muss ein Pferd aufgrund eines Notfalls euthanasiert werden, kann die Meldung auch danach erfolgen.
So melden Sie einen Schadenfall – Schritt für Schritt erklärt
Schritt 1: Schaden melden
Kontaktieren Sie umgehend unsere Geschäftsführerin, Sarah Overney, unter +41 78 666 85 95 oder per E-Mail an info@pferdeversicherung-sense.ch
Schritt 2: Tierarztzeugnis einreichen
Schritt 3: Transport des Pferdes
Nutztier: Handelt es sich um ein Nutztier, das verwertet werden kann bzw. vom Besitzer für die Verwertung freigegeben wird, wird durch die Geschäftsführung ein Termin bei der Metzgerei vereinbart. Das Pferd kann entweder durch Philippe Künlin (Mitglied der Genossenschaft) oder durch den Besitzer in die Metzgerei transportiert werden. Der Eigentransport wird durch die Versicherung mit CHF 150.- entschädigt. Der Transport durch die Versicherung ist gratis.
- Wichtig: Transportdokumente nicht vergessen. siehe Schritt 4
Heimtier: Für Pferde, die vom Besitzer nicht zur Fleischverwertung freigegeben werden oder als Heimtier deklariert sind, organisiert die Versicherung den Abtransport des verstorbenen Tieres kostenlos. Der Transport der verendeten Pferde wird bei Bedarf durch die Versicherung organisiert und übernommen. Die Pferde werden vor Ort abgeholt und direkt zur Sammelstelle gebraucht. Ausgenommen davon sind Fohlen der Fohlenversicherung.
- Schritt 4 kann übersprungen werden, da keine Transportdokumente notwendig sind.
Schritt 4: Wichtige Dokumente bereitstellen
Stellen Sie sicher, dass beim Transport in die Metzgerei folgende Dokumente vorliegen. Ohne diese Dokumente kann der Transport nicht ausgeführt werden!
- Begleitdokument mit UELN- und TVD-Nummer
- Original des Pferdepasses
Schritt 5: Abrechnung

Haben Sie Fragen oder Anliegen zum Schadenfall?
Ich freue mich, wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen!
- Sarah Overney, Geschäftsführerin
- +41 78 666 85 95
- info@pferdeversicherung-sense.ch