Versicherungs-Angebot
- Wir versichern Tiere der Pferdegattung (Equiden) im Alter von sechs Monaten bis zu deren Tod oder Unbrauchbarkeit.
- Tiere, die über zwölf Jahre alt sind, sowie kranke, verletzte Tiere werden nicht neu in die Versicherung aufgenommen.
- Die Genossenschaft versichert Tiere gegen Tod, unheilbare Krankheiten und gegen ständige Unbrauchbarkeit.
- Beim Eintritt in die Versicherung wird das Tier durch die Schatzungskommission zusammen mit dem Besitzer eingeschätzt und der Versicherungswert wird festgelegt.
- Bei Eintritt eines Schadenfalles bezahlt die Genossenschaft dem Versicherungsnehmer, welcher die Vertragspflichten erfüllt hat, 80% der Schatzungssumme. Ebenfalls in der Versicherung integriert ist die Organisation des kostenlosen Transportes des Tieres bei einem Schadenfall.
Zwei Versicherungs-Modelle
Modell Standard
Im Modell Standard versicherte Equiden werden jährlich an der Herbstschatzung der Schatzungskommission vorgestellt und für ein weiteres Jahr versichert. Zu diesem Zeitpunkt kann der Versicherungswert angepasst werden.
Zurzeit wird den Genossenschafter beim Modell Standard eine Prämienvergünstigung von 20% für den geleisteten Aufwand bei der Herbstschatzung gewährt.
Die Prämie kann entweder direkt am Schatzungstag oder per Rechnung beglichen werden.
Modell Simple
Im Modell Simple versicherte Equiden werden beim Eintritt in die Versicherung geschätzt. Dieser Wert bleibt über die Dauer der Versicherung unverändert. (Ausnahmen siehe Reglement Simple – Alter)
Zudem müssen Tier, welche nach dem Versicherungsmodell „Simple“ versichert werden, nicht an einer ordentlichen Schatzung vorgeführt werden, es sei denn, die Versicherungssumme soll erhöht werden.
Der Versicherungsnehmer erhält eine jährliche Prämienrechnung.
Fohlenversicherung
Die Fohlenversicherung beginnt nach dem siebten Monat der Trächtigkeit und kann nur bei Stuten gemacht werden, welche selber bereits versichert sind. Die Fohlenversicherung dauert bis zur ordentlichen Schatzung im November. Der Abschluss einer Versicherung muss bis spätestens Ende des neunten Monats der Trächtigkeit erfolgt sein.
Die Fohlenversicherung wird im Versicherungsreglement Standard geregelt