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Schadenfall

Vorgehen bei einem Schadenfall

Bei einem Schadenfall muss die Versicherung informiert werden bevor eine definitive Entscheidung gefällt wird. Muss ein Pferd aufgrund eines Notfalls euthanasiert werden, kann die Meldung auch danach erfolgen.

Handelt es sich um ein Nutztier oder Heimtier?

Handelt es sich um ein Nutztier, das verwertet werden kann, wird durch die Geschäftsführung einen Termin bei der Metzgerei vereinbart. Das Pferd kann entweder durch die Genossenschaft oder durch den Besitzer transportiert werden. Der Eigentransport wird durch die Versicherung mit CHF 150.- entschädigt. Der Transport durch die Versicherung ist gratis.

Es ist wichtig, dass beim Transport ein Begleitdokument mit UELN-Nr. sowie der TVD-Nr. vorhanden ist. Das Original des Pferdepasses ist ebenfalls mitzuführen. Ohne diese Dokumente kann der Transport nicht ausgeführt werden!

Für Pferde, die vom Besitzer nicht zur Fleischverwertung freigegeben werden oder als Heimtier deklariert sind, gilt folgende Regelung:

Von den 80% der Schatzung wird zusätzlich CHF 900.- als Gegenwert für den Fleischerlös (CHF 500.- für Kleinpferde) abgezogen. Der Transport der Pferde wird bei Bedarf durch die Versicherung organisiert und übernommen. Das verstorbene Pferd wird vor Ort abgeholt und direkt zur Sammelstelle gebracht.

Begleitdokument herunterladen

Es ist wichtig, dass beim Transport ein Begleitdokument mit UELN-Nr. sowie der TVD-Nr. vorhanden ist. Das Original des Pferdepasses ist ebenfalls mitzuführen. Ohne diese Dokumente kann der Transport nicht ausgeführt werden!

Abrechnung

Nachdem der Schadenfall durch die Versicherung genehmigt wurde, wird durch die Geschäftsstelle eine Abrechnung erstellt und das Geld direkt an den Genossenschafter überwiesen.

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